G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

Können alle Demonstranten dafür belangt werden, wenn aus einem Protestzug heraus Gewalttaten verübt werden?
Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken, wenn die gesamte Kundgebung zum Zweck der Gewalt stattfindet. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände in Richtung herannahender Polizisten werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig – Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft.
Prozess gegen Fabio V.
Eine solche „Anwesenheit“ wird auch dem Italiener Fabio V. vorgeworfen. Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der schon mehr als vier Monate andauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die erklärtermaßengegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten.