18-jähriger Italiener bleibt in U-Haft
Das G20-Exempel
Fabio V. sitzt seit dem G20-Gipfel in U-Haft. Hamburgs Staatsanwaltschaft besteht darauf. Am Tatort gesehen hat ihn niemand.

Muss vorerst weiterhin in Haft bleiben: der 18-Jährige Fabio V. Foto: Miguel Ferraz
HAMBURG taz | Wenn es sich um irgendein anderes Verfahren handelte, ohne Bezug zum G20-Gipfel, wäre der Beschuldigte schon lange frei. Da ist sich der Anwalt von Fabio V., Arne Timmermann, sicher. Es ist Mittwoch, der letzte von vier ursprünglich vorgesehenen Prozesstagen, und die Verteidigung zieht eine Zwischenbilanz: „Nach allem, was wir bisher gehört und gesehen haben – wie ist es da möglich, dass der dringende Tatverdacht gegen meinen Mandanten weiter aufrecht erhalten wird?“
Vorgeworfen wird Fabio V., auf einer Demo am Rondenbarg gewesen zu sein, aus der heraus die Polizei „massiv angegriffen“ worden sein soll. Demonstrant*innen sollen Steine und Feuerwerkskörper auf die Beamt*innen geworfen haben. V. selbst wird das aber nicht vorgeworfen. Der Vorwurf gegen ihn lautet nur, dabei gewesen zu sein. Das sind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft drei Delikte: schwerer Landfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Bloß, dass keiner der Zeugen, die bisher vor Gericht ausgesagt haben, Fabio direkt belasten kann, weil ihn keiner am Rondenbarg gesehen hat. Alle Polizisten antworteten auf die Frage, ob sie ihn schon mal gesehen hätten: „Nein“. Dass das auch bei den noch ausstehenden Zeugenaussagen so sein wird, hat das Gericht bereits zugegeben.
„aus: taz 18.11.“ weiterlesen