Gemeinsam Grundrechte verteidigen!
AUFRUF ZU BUNDESWEITEN AKTIONEN
UND DEMONSTRATIONEN IM JUNI/JULI 2018
Wir sind Aktivistinnen und Aktivisten, die sich an vielfältigen Demonstrationen, kreativen Versammlungen und Aktionen des zivilen Ungehorsams beteiligen oder diese organisieren. Wir sind Aktive in Bürgerrechtsorganisationen, die die stetig aufflammenden Konflikte um die Bürger- und Grundrechte umtreiben. Wir sind Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die in unseren Betrieben und auf der Straße für Streikrecht, das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und die Vielfalt von Grundrechten eintreten. Wir sind Bürgerinnen und Bürger, die sich um das grundlegende Recht auf Versammlung und Zusammenschluss, öffentliche Äußerung von Unzufriedenheit und kritischer Meinung sorgen.
Wir rufen dazu auf, gemeinsam aktiv zu werden: Auf der Straße und in Aktionen, in Diskussionen in Betrieben, Schulen und Nachbarschaften. Denn auch Monate nach dem G20-Gipfel und den Protesten in Hamburg füllt das Jahr 2017 ein ganzes „Schwarzbuch der Grundrechtseingriffe“ rund um den staatlichen und polizeilichen, medialen und politischen Umgang mit den Protesten.
Schon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unverzichtbare Bestandteile der Freiheit, sich zu versammeln und gemeinsam zu protestieren, außer Kraft gesetzt: Möglichkeiten nach sicherer und gemeinsamer Unterkunft wurden systematisch unterbunden und dann sogar gerichtlich genehmigte Camps geräumt. Hamburg hat einen Ausnahmezustand erlebt, der den Bürgerinnen und Bürgern ihre Bewegungsfreiheit nahm und bei dem es als legitim galt, Versammlungen, Demonstrationen, gemeinsames „An-der-Ecke-Stehen“ einfach aufzulösen oder brutal anzugreifen. Die Polizei griff sogar Anwältinnen und Anwälte, Sanitäterinnen und Sanitäter, Journalistinnen und Journalisten tätlich an. Begleitet wurde dieses „Festival der Demokratie“ (Scholz) durch eine PR-Strategie der Stadt und der Polizei, die zum Ziel hatte, Proteste wie auch Protestierende in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen.
Die Folgen sind immer noch zu spüren: Politisch geführte und symbolisch hoch aufgeladene Strafprozesse gegen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, mediale Hetzjagden per öffentlicher Fahndung. Der G20-Gipfel wird darüber hinaus offenbar zum Anlass genommen, linken Zentren, Institutionen und antifaschistischen Projekten endlich wieder „Kante zu zeigen“ oder gar, wie im Fall der linken Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia.org“, zu verbieten.
Aber auch jenseits der Ereignisse in Hamburg sind die zentralen politischen Rechte der Freiheit, sich zu versammeln, politisch und sozial zusammenzutun und öffentlich eine grundsätzlich andere Meinung kundzutun, in Gefahr: Hiervon sind gerade auch die fortschrittlichen kurdischen und türkischen Organisationen und Vereine betroffen, wie NAV-DEM, Anatolische Föderation, ATIK und YXK, die sich gegen den Autokraten Erdogan organisieren. Ihre Organisationen werden kriminalisiert, ihre Fahnen werden verboten, ihre Mitglieder verhaftet und ihre Demonstrationen immer wieder polizeilich aufgelöst und schikaniert. Die Bundesstaatsanwaltschaft beschuldigt sogar 22 dieser Aktivisten auf Grundlage des §129b (Verbot ausländischer Terrororganisationen) des „Terrorismus“ und führt gegen sie unsägliche Prozesse.
Und auch schon wenige Wochen vor dem G20-Gipfel „reformierte“ die Bundesregierung die §§113 und 114 des Strafgesetzbuches („Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“). Denn, so die Prognose, die Zeiten werden rauher in Deutschland und Polizistinnen und Polizisten müssten als Staatsvertreter davor besonders geschützt werden. Jetzt droht künftig eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft. Für den Vorwurf des „Widerstands“ reicht dabei oft schon ein ängstlich weggezogener Arm, für den „tätlichen Angriff“ ein Schubser. So wird Angst produziert: Vor bestimmten Demonstrationen oder Versammlungen – Abgrenzung, Spaltung, Strafe ist die Devise.
Aber Hamburg hat auch gezeigt: Zehntausende Menschen haben sich gegen einen politisch erzeugten und polizeilich durchgesetzten Ausnahmezustand und das Klima der Angst zur Wehr gesetzt. Sie sind gegen die Politik der G20 auf die Straße gegangen, sie haben sich aller Angstmacherei zum Trotz zum Cornern oder Tanzen, Demonstrieren, Diskutieren und Blockieren versammelt. Und sie haben dies gemeinsam und an Orten und mit Zeichen gemacht, die sie selber wählten – ob mit kurdischen oder roten Fahnen, in schwarzen oder bunten Jacken, mit Kapuze auf dem Kopf oder Kindern an der Hand, ob mit Transparent, Flugblatt oder einfach einem Getränk in der Hand.
Hamburg steht deswegen auch für den grundsätzlichen, immerwährenden und mit sehr unterschiedlichen Mitteln ausgefochtenem Kampf um das Recht auf Versammlung, für das Recht auf Meinungsäußerung, das Recht auf selbstgewählte Mittel und Vielfalt der Proteste, auf lebendige Demokratie und das Recht auf „Störungen alltäglicher Abläufe“ (Brokdorf-Urteil).
Die substantielle Bedeutung dieses Grundrechts zeigte sich auch in den massiven Auseinandersetzungen gegen die Verabschiedung der „Notstandsgesetze“ vor 50 Jahren ebenso wie im sogenannten „Brokdorfurteil“ von 1985. Damals hat das Bundesverfassungsgericht die fundamentale Bedeutung der Versammlungsfreiheit als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“, besonders hervorgehoben. Denn „das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und der Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers“ (BVerfG). Das Urteil war damit eine Antwort auf die praktischen Kämpfe um die Versammlungsfreiheit von Zivilgesellschaft und sozialen Bewegungen, die sich das Recht auf lebendige Demokratie und Selbstbestimmung immer wieder erstritten haben.
Dieser Kampf ist uralt, ist er doch ein Widerstreit zwischen den erfinderischen und selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern, die sich ihr Recht immer wieder neu schaffen und nehmen, und dem kontinuierlichen Bedürfnis des kontrollierenden Staates einzuschränken, Feindbilder zu konstruieren und demokratische Rechte einzuschränken: Ob durch die neuen §§113/114, ob über das in den 80er Jahren erlassene „Vermummungsverbot“, ob über Vorratsdatenspeicherung oder eben über „versammlungs- und demokratiefreie“ Zonen.
Lasst uns diese Auseinandersetzung gemeinsam und sichtbar auf die Straßen tragen. Denn das Recht, sich frei und mit anderen zu versammeln, ist gerade in den heutigen Zeiten keine politische Nebensache. Wir nehmen es nicht hin, dass unsere Grundrechte weiterhin so unter Beschuss sind. Wir brauchen eine starke, offene, breite Opposition auf der Straße, in den Betrieben, der Gesellschaft. Wir wollen öffentlichen Dissens und vielfältige Meinungen, wir wollen viele erhobene Stimmen und kreativen Protest! Wir bleiben nicht zu Hause, auch wenn uns dies immer öfter und rabiater durch die vielen Einschränkungen unserer Rechte nahegelegt wird. Und wir kommen mit vielen. Gemeinsam auf die Straße: Ein Jahr nach G20, 50 Jahre nach den Kämpfen gegen die „Notstandsgesetze“: Gemeinsam Grundrechte verteidigen!
Wir laden ein zu einem
BÜNDNISTREFFEN ZUR VORBEREITUNG BUNDESWEITER AKTIONEN UND DEMONSTRATIONEN IM JUNI/JULI 2018
am 4. März von 11 – 17 Uhr in Frankfurt/Main
(im Haus Gallus, Frankenallee 111, s-Bahn Galluswarte, eine Station nach HBF)
Der Aufruf kann hier als .PDF zum drucken und verbreiten heruntergeladen werden.
Gemeinsam Grundrechte verteidigen!