CALL FOR SUPPORT / Aufruf zur Mithilfe!

Liebe MitstreiterInnen für die Verteidigung unserer Grundrechte,

wir brauchen Deine und Ihre Hilfe!

Letztes Jahr haben Sie den Aufruf „Demonstrationsrecht Verteidigen!“ unterzeichnet, als die Regierung in einer Art Rechtsruck neue Gesetze und Maßnahmen zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit durchboxte: z.B. mit dem „Schubs-Paragraphen“ §113, 114 oder den verfassungswidrigen Angriffen auf DemonstrantInnen beim G20-Gipfel in Hamburg.

Die neuen Polizeigesetze, die nun 2018 in 15 von 16 Bundesländern geplant sind, knüpfen an diese Angriffe an und bedrohen unsere  demokratischen Freiheitsrechte, die Menschenwürde und wichtige Teile der Verfassung.

Wir schlagen Alarm. Sie sind nach einhelliger Expertenmeinung tiefgreifender als alle vergleichbaren Gesetze seit 1945. In Bayern haben bereits zehntausende Menschen in vielen Städten in einem spontanen „Aufstand“ gezeigt, dass die Bevölkerung in Deutschland diese Gesetze keinesfalls will. Sie bringen keine „Sicherheit“, wie ihre Urheber von Seehofer bis Reul behaupten, sondern sind in Wirklichkeit brandgefährlich! Stehen wir gemeinsam gegen diese Gesetze auf!

Die CDU-FDP-Landesregierung in NRW zollt dem Protest schon Respekt, hat die Abstimmung hinter die Sommerpause verschoben und will angebliche „Nachbesserungen“ einbauen, von denen jetzt angesichts der Protestwelle schon die Polizeigewerkschaft redet. Davon lassen wir uns nicht „an der Nase herumführen“ – wir lehnen jeden Eingriff in unsere Grundrechte entschieden ab!

Zur Verteidigung unserer Grundrechte organisieren wir mit mehr als 200 Bündnispartnern (s.u.) eine Großdemonstration am 7. Juli in Düsseldorf unter dem Motto “NEIN! zum Polizeigesetz NRW”. Treffpunkt ist das DGB-Haus um 13 Uhr, die Demo zieht zum Landtag.

Alle Oppositionsparteien links der Regierung rufen dazu auf, zudem GewerkschafterInnen, MigrantInnenorganisationen, Fussball-Fanclubs und auch der Flüchtlingsrat NRW. Machen Sie auch mit!

1//  CALL FOR SUPPORT  // Wir bitten Sie und Ihre Organisation/Einrichtung um Ihre Unterstützung, unterzeichnen und verbreiten Sie den Aufruf „NEIN! zum Polizeigesetz NRW“

unter no-polizeigesetz-nrw.de/aufruf/
oder NoPolGNRW_A5_Flyer.pdf
und auch den Mobi-Clip unter youtu.be/DX1cS0qpCrA oder
facebook.com/BonnerJugendbewegung/videos/1158737697602868/

2//  CALL FOR ARTISTS  // Ruf nach künstlerischer Unterstützung: Kannst Du / Können Sie uns durch Ihren Auftritt bei der Großdemonstration am 7.7. oder durch einen Beitrag in Ihrem Programm / in den Social Media helfen, das Polizeigesetz zu stoppen?
kontakt@no-polizeigesetz-nrw.de | @NoPolGNRW | #NoPolGNRW

3//  CALL FOR DONATIONS  // Spendenaufruf für die Kosten des Bündnisses für Material, Bühne usw.:

Digital Courage e.V.,
IBAN: DE90370205005459545930,
Betreff: NoPolGNRW

4//  EINLADUNG zum nächsten Bündnistreffen „NEIN! zum Polizeigesetz NRW“ zur Vorbereitung der Großdemonstration am 7.7. in Düsseldorf und weiterer Aktionen:

So. 1. JULI  11.00 – 16.00 UHR,
im AZ, Auerstraße 51,
45468 Mülheim an der Ruhr

5// Supporte den Protest in deiner Stadt:

  • Di, 26. Juni 19.30 Uhr DUISBURG Info – Veranstaltung // Syntopia (Gerokstraße 2)
  • Di, 26. Juni 18 Uhr OBERHAUSEN Info-Veranstaltung // Linkes Zentrum Oberhausen, Elsässer Str. 19
  • Di, 26. Juni 19 Uhr KÖLN Info-Veranstaltung // Alte Feuerwache // Veranstalter*in: Köln gegen Rechts
  • Di, 26. Juni 19 Uhr ESSEN Info-Veranstaltung // Holzstr. 12
  • Mi, 27. Juni 20 Uhr BONN Info-Veranstaltung // Uni Bonn
  • Do, 28. Juni 19 Uhr BONN Info-Veranstaltung // Uni Bonn, Regina-Pacis-Weg 3 // Veranstalter*in: Bonner Jugend-Bewegung
  • Fr, 29. Juni 19 Uhr OBERHAUSEN Filmvorführung „Im inneren Kreis“ // Unterhaus, Friedrich-Karl-Straße 4, 46045 Oberhausen // Veranstalter*in: Rote Hilfe Oberhausen / westliches Ruhrgebiet
  • Fr, 29. Juni 17 Uhr AACHEN Lokalgruppentreffen
  • Fr, 29.. Juni 18 Uhr HAMM Info – Veranstaltung // Verdi-Haus (Bismarckstraße 17)
  • Sa, 30. Juni 11 Uhr BIELEFELD Demonstrationen gegen das Polizeigesetz // Bielefeld Hbf
  • Sa, 30. Juni 11 Uhr SOLINGEN Kundgebung // Hofgarten Solingen
  • Sa, 30. Juni 14 Uhr BONN Demonstration gegen das Polizeigesetz // Kaiserplatz
  • So, 1. Juli5.Bündnistreffen, Ort und Zeit folgen
  • Di, 3. Juli 18.30 Uhr ESSEN Info-Veranstaltung // Heinz Renner Haus Essen
  • Mi, 4. Juli 18.30 Uhr DUISBURG Info-Veranstaltung // Hamborner Ratskeller, Duisburger Str. 213 // Veranstalter*in: Duisburg stellt sich quer
  • Mi, 4. Juli 19.30 Uhr MÜNSTER Info-Veranstaltung // Kollektivkneipe Leo:16
  • Mi, 4. Juli 20 Uhr BOCHUM Filmvorführung „Im inneren Kreis“ und Diskussion  //  Kino Endstation, Wallbaumweg 108
  • Do, 5. Juli 18 Uhr c.t. MÜNSTER Votrag „Befugniserweiterung durch Begriffsverwirrung“ (Prof. em. Pieroth) // Juridicum (jur3), Uni Münster
  • Do, 5. Juli KÖLN Info-Veranstaltung // AZ Köln // Veranstalter*in: IL
  • Do, 5. Juli19 Uhr SOLINGEN Info-Veranstaltung

Polizeidrohungen gegen das Rebellische Musikfestival

Wir veröffentlichen eine aktuelle Pressemitteilung zu Drohungen gegen das Rebellische Musikfestival das am Wochenende (18.-20.5.2018) stattfindet.

 

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 16.05.2018

Martialische Polizeidrohungen gegen Rebellisches Musikfestival

Hunderte Jugendliche packen in ganz Deutschland gerade ihre Rucksäcke. Am kommenden Wochenende wollen sie nach Thüringen zum 3. Rebellischen Musikfestival. Dort treten unter dem Stichwort antifaschistisch, internationalistisch, revolutionär und selbstorganisiert rund 50 Bands auf, aus allen denkbaren musikalischen Spektren von Ska, Rock, Punk, Folk, Rap bis zu einem Matrosenchor aus St. Petersburg. Der Weltfrieden ist dort 2018 eine besondere Herzensangelegenheit. Heute fand dort die logistische Abnahme durch die lokalen Behörden statt: keine Beanstandung!

ABER: Gestern Abend wurden massive Drohungen der Landespolizeiinspektion Saalfeld gegen das Festival bekannt.

„Polizeidrohungen gegen das Rebellische Musikfestival“ weiterlesen

aus: taz vom 8.5.

Urteil zu U-Haft für Aktivisten

G20-Gegner bekommt Entschädigung

Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft entschädigen.

8. 5. 2018 | Katharina Schipkowski

Polizisten stehen vor einem Feuer

Szene aus Hamburg vom 8. Juli 2017 (Archivbild) Foto: dpa

HAMBURG taz | Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der 21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro zu.

Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben.

„aus: taz vom 8.5.“ weiterlesen

Ein Jahr nach G20 auf die Straße: Gemeinsam Grundrechte verteidigen!

// Eine Liste aller uns bekannten Aktionen gegen den Grundrechteabbau findest du hier.  // 

Du hast ein Handy und benutzt WhatsApp? Du bist Mitglied in einer Gewerkschaft und hast vor, einmal für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken? Du bist politisch aktiv und warst schonmal für deine Anliegen demonstrieren? Du bleibst gern auf dem Laufenden und möchtest dich kritisch und vielseitig aus der Presse informieren?

Dann Achtung: Denn elementare Grundrechte, wie die Versammlungsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Streikrecht und sogar die Pressefreiheit werden aktuell eingeschränkt. Es ist höchste Zeit, zu handeln!

Besonders deutlich wurde das beim G20 Gipfel 2017: Hamburg hat einen Ausnahmezustand erlebt, der den Bürgerinnen und Bürgern ihre Bewegungsfreiheit nahm und bei dem es als legitim galt, Versammlungen, Demonstrationen, gemeinsames „An-der-Ecke-Stehen“ einfach aufzulösen. Die Polizei griff sogar Anwältinnen und Anwälte, Sanitäterinnen und Sanitäter, Journalistinnen und Journalisten tätlich an.

Im Nachgang werden nun die Massenüberwachung von WhatsApp/Facebook und Überwachungsbefugnisse der Polizei weiter ausgebaut. Aktuell werden in verschiedenen Bundesländern (u.A. in NRW, Bayern, Sachsen und Bremen) die Polizeigesetze massiv verschärft. Die Polizei soll künftig schon weit vor einem konkreten Verdacht auf eine vermeintlich geplante Straftat überwachen und einschränken dürfen. Kritiker*innen sagen zurecht: Die bisherigen Entwürfe tragen die Handschrift der Sicherheitsbehörden und missachten Grundrechte.

Aktuell werden außerdem linke Zentren, Institutionen und antifaschistische Projekte kriminalisiert oder gar, wie im Fall der linken Nachrichtenplattform „linksunten.indymedia.org“, verboten. Hiervon sind gerade auch fortschrittliche kurdische und türkische Organisationen und Vereine betroffen, die sich gegen den Autokraten Erdogan organisieren. Ihre Organisationen werden kriminalisiert, ihre Fahnen werden verboten, ihre Mitglieder verhaftet und ihre Demonstrationen immer wieder polizeilich aufgelöst und schikaniert.

Aber all diese Beispiele zeigen auch: Aktive in Bewegungen und Organisationen, Verbänden und Initiativen wehren sich, sie schließen sich zusammen, gehen auf die Straße, um sich das Recht auf Versammlung nicht nehmen zu lassen. In Hamburg haben sich zehntausende Menschen gegen einen politisch erzeugten und polizeilich durchgesetzten Ausnahmezustand und das Klima der Angst zur Wehr gesetzt. In Bayern gibt es vielfältige Initiativen gegen das geplante „Polizeiaufgabengesetz“, in Bremen und Nordrhein-Westfalen hat sich je ein Bündnis gebildet, um dem Gesetzgebungsprozess Paroli zu bieten. Und nicht nur die kurdischen Communities wehren sich selbstbewusst gegen Krieg und Fahnen, Versammlungs- und Publikationsverbote.

Deswegen planen wir eine Großdemonstration am 7. Juli in NRW unter dem Motto „Gemeinsam Grundrechte verteidigen“. Deswegen wird es ein Jahr nach G20, am 6./7. Juli ein „Festival der Demokratie“ in Hamburg geben – ein Hamburger Festival von unten, ein Festival der Solidarität, der Freiheit und der Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen. Und deswegen werden Menschen in Bayern, in NRW und anderswo gegen geplante Polizeigesetze, Einschüchterungsversuche und Fahnenverbote den ganzen Frühsommer hindurch noch aktiver werden.

Wir rufen dazu auf, gemeinsam aktiv zu werden: Auf der Straße und in Aktionen, in Diskussionen in Betrieben, Schulen und Nachbarschaften. Wir brauchen eine starke, offene, breite Opposition auf der Straße, in den Betrieben, der Gesellschaft. Wir wollen öffentlichen Dissens und vielfältige Meinungen, wir wollen viele erhobene Stimmen und kreativen Protest! Gemeinsam Grundrechte verteidigen!

Wer weitere Aktivitäten in anderen Städten oder Bundesländern plant, kann sich gerne bei uns melden. Wir wollen nicht alles vereinheitlichen, sondern ziehen die Kraft aus der Vielfalt. Lasst uns unsere Aktivitäten miteinander verbinden.

 

Kontakt: info@grundrechteverteidigen.de      http://grundrechteverteidigen.de/

Spende: Tacheles e.V. | IBAN: DE19 3305 0000 0000 9653 76 | Stadtsparkasse Wuppertal | Stichwort: Grundrechte

aus: NDR Panorama 3 vom 27.2.

Mitgegangen – mitgefangen

Streit um Demo-Recht bei G20

Beitrag aus NDR Panorama 3 vom 27.02.2018, 21:15 Uhr von Stefan Buchen und Philipp Hennig

Beim Prozess gegen Fabio V interpretiert die Hamburger Justiz ein Grundrecht neu. Das haben auch ein Bonner Student und ein öffentlich gesuchter Tatverdächtiger erfahren.

Quelle: „G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?“

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Angriff-auf-die-Versammlungsfreiheit,gzwanzig368.html

aus: taz vom 28.2.

Prozess in Hamburg nach G20-Protesten

Angriff auf die Versammlungsfreiheit

Der G20-Prozess gegen Fabio V. zeigt, wie ein Grundrecht angegriffen wird. Das haben auch ein Doktorand und ein Student erfahren.

Demonstranten beim G20-Protest

Sippenhaft für Demonstranten, nur weil einige randalieren? Foto: dpa

Stefan Buchen, Philipp Hennig

HAMBURG taz | Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig. Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft. Eine solche „Anwesenheit“ liegt auch gegen den Italiener Fabio V. vor.

Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der fast schon ein halbes Jahr dauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die gegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten. Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Gruppe einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“. Den könne man daran erkennen, dass die Teilnehmer überwiegend dunkel gekleidet und viele von ihnen „vermummt“ gewesen seien. Fabio trug beige Hose und ein schwarz-weißes Palästinensertuch.

Auf dem Weg in die Innenstadt, in der Straße „Rondenbarg“, wurde die etwa 200 Personen starke Gruppe von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Einige im vorderen Bereich marschierende Demonstranten schleuderten Steine und Rauchtöpfe in Richtung der herannahenden Beamten, ohne diese zu treffen. Die Staatsanwaltschaft zählte 14 Steine und 4 „pyrotechnische Gegenstände“. Wer geworfen hat, ist unklar. Dass der Angeklagte Fabio V. Gewalt ausübte, ist äußerst unwahrscheinlich, weil er im hinteren Teil des Protestmarsches unterwegs war. Das Urteil sollte eigentlich heute (Dienstag) gesprochen werden. Aber dazu kommt es nicht, weil sich die vorsitzende Amtsrichterin krank gemeldet hat. Sie ist hochschwanger. Ob der Prozess vor einem anderen Richter neu aufgerollt wird, ist unklar.

„aus: taz vom 28.2.“ weiterlesen

aus: NDR 27.2.

G20: Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

von Stefan Buchen und Philipp Hennig
Szene aus Polizei-Video vom Rondenbarg © NDR Fotograf: Screenshot
Können alle Demonstranten dafür belangt werden, wenn aus einem Protestzug heraus Gewalttaten verübt werden?

Auf die Frage, wann Demonstranten zu Straftätern werden, haben Polizei und Justiz in Hamburg eine einmütige Antwort: Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken,  wenn die gesamte Kundgebung zum Zweck der Gewalt stattfindet. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände in Richtung herannahender Polizisten werfen. Dann hat man die Gewalttäter durch seine bloße Anwesenheit „unterstützt“ und macht sich des schweren Landfriedensbruchs schuldig – Strafmaß: bis zu zehn Jahre Haft.

Prozess gegen Fabio V.

Eine solche „Anwesenheit“ wird auch dem Italiener Fabio V. vorgeworfen. Beweise für darüber hinaus gehende Straftaten des 19-Jährigen konnte die Hamburger Staatsanwaltschaft in dem Prozess, der schon mehr als vier Monate andauert, nicht liefern. Gewiss ist nur, dass der Angeklagte sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 einer Gruppe Demonstranten anschloss, die erklärtermaßengegen die Politik der G20-Staaten protestieren wollten.

„aus: NDR 27.2.“ weiterlesen

aus: junge Welt 28.02.

Prozess-GAU in Hamburg

Gerichtsverhandlung geplatzt: Angeklagter G-20-Gegner Fabio V. bangt um berufliche Zukunft, wenn Verfahren neu aufgerollt werden muss.

Von Kristian Stemmler
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Prozesswelle nach dem G-20-Gipfel: Aktivisten im September vor dem Strafjustizgebäude in Hamburg

Im Hamburger Verfahren gegen den italienischen G-20-Gegner Fabio V. (19) herrscht an Absurditäten kein Mangel. Jetzt ist es um eine skurrile Wendung reicher. Wegen der Schwangerschaft der Vorsitzenden Richterin ist der Prozess vor dem Amtsgericht Altona vermutlich geplatzt. Der Verhandlungstermin am Dienstag wurde wegen einer Erkrankung der Richterin abgesagt, ihr Mutterschutz beginnt Mitte März. »Es ist nicht zu erwarten, dass die Sache in zwei Wochen zu Ende geführt werden kann«, sagte die Anwältin des Aktivisten, Gabriele Heinecke, am Dienstag gegenüber junge Welt.

Das bedeute aller Voraussicht nach, so Heinecke, dass der gesamte, Mitte Oktober 2017 begonnene Prozess neu aufgerollt werden müsse, also in einigen Monaten von vorn beginne. Das »Mündlichkeitsprinzip« im Strafprozess gebiete es, dass sämtliche Zeugen erneut gehört werden. »Für Fabio ist das eine Katastrophe«, sagte die Rechtsanwältin. Weil er für das Verfahren in Hamburg sein musste, habe er seine Arbeit in Italien verloren. Wenn er zur Neuauflage erneut an die Elbe kommen müsse, werde er den nächsten Job vermutlich auch verlieren.

Am Dienstag habe die Verteidigung weitere Anträge stellen wollen: »Wir hatten ja gerade erst angefangen«, so Heinecke. Es sei noch viel zu klären, etwa die Frage, ob der Einsatz der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) »Blumberg« am 7. Juli 2017 im Hamburger Industriegebiet Rondenbarg, bei dem Fabio V. festgenommen wurde, überhaupt rechtmäßig war. Die für überhartes Vorgehen gegen Demonstranten bekannte Brandenburger Einheit hatte am ersten Tag des G-20-Gipfels einen Zug von rund 200 Aktivisten gestoppt und brutal zerschlagen.

„aus: junge Welt 28.02.“ weiterlesen

GEMEINSAM GRUNDRECHTE VERTEIDIGEN!

EINLADUNG ZUM BÜNDNISTREFFEN

ZUR VORBEREITUNG BUNDESWEITER AKTIONEN UND DEMONSTRATIONEN IM JUNI/JULI 2018

am 4. März von 11 – 17 Uhr in Frankfurt/Main

(im Haus Gallus, Frankenallee 111, s-Bahn Galluswarte, eine Station nach HBF)

 

Liebe Freundinnen und Freunde,

„Demonstrationsrecht verteidigen“ – unter diesem Motto kamen im Oktober 2017 in Düsseldorf über 100 Aktive aus sozialen Bewegungen und Migrant/innen-Organisationen, Fachleute aus politischen Vereinen und Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften und politischen Verbänden zu einer Tagung zusammen, um über den aktuellen Abbau verfassungsmäßiger Grundrechte zu diskutieren und mögliche Schritte der Gegenwehr zu beraten. Schon vorher hatten über 700 Menschen einen Aufruf zum „Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte“ unterzeichnet (http://demonstrationsrecht-verteidigen.de/erklaerung/).

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