Die folgenden Sätze stammen von einem Richter. Mit ihnen begründet er, warum ein Angeklagter in Untersuchungshaft bleiben muss: „Er schloss sich einer hochgewaltbereiten Gruppe schwer bewaffneter Straftäter an.“ – „Er ist jederzeit bereit und in der Lage, sich kriminellen Strukturen unmittelbar anzuschließen und in ihnen unterzutauchen.“ Außerdem habe er schädliche Neigungen. „Hierbei handelt es sich um erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen.“

Freiheit für die Banker, Knast für die G20-Gegner – Richter Marc Tully

Drastische Worte. Zuschreibungen, die die besondere Verrohung des Täters zum Ausdruck bringen sollen. Sie standen in der Septemberausgabe der Neuen Zeitschrift für Strafrecht. Geschrieben vom Vorsitzenden eines Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts. Läse man seinen Artikel ohne nähere Kenntnis des wahren Sachverhalts, man müsste davon ausgehen, es mit einem brutalen Schläger oder Totschläger zu tun zu haben. Der Text aber handelt von Fabio V.