aus: junge Welt 2.2.

»Frontalangriff auf die Menschenwürde«

Hamburg: Juristin Gabriele Heinecke verurteilte Grundrechtseinschränkungen beim G-20-Gipfel

Von Kristian Stemmler
Jahresrueckblick_201_55523446.jpg

Die »Wellcome to hell«-Demonstration am Vorabend des G-20-Gipfels wurde von Polizeieinheiten mit Hilfe von Reizgas und Wasserwerfern zerschlagen. Danach kam es zu den Ausschreitungen im Hamburger Schanzenviertel | Foto: Axel Heimken/dpa

»Die Gefahr, die uns droht, ich möchte es noch einmal unterstreichen, ist der totale Staat im Gewande der Legalität, die Diktatur hinter der Fassade formaler Demokratie.« Mehr als 50 Jahre ist es her, dass Georg Benz vom damaligen Hauptvorstand der IG Metall auf einem Kongress in Frankfurt am Main diese Worte sprach. Rund 20.000 Linke hatten sich im Oktober 1966 versammelt, um vor den geplanten Notstandsgesetzen zu warnen, die dann 1968 tatsächlich von der Großen Koalition beschlossen wurden.Längst ist es wieder Zeit für solche Warnungen, auch ohne dass eine Verfassungsänderung droht. Das machte die Rechtsanwältin Gabriele ­Heinecke am Mittwoch abend in Hamburg deutlich. Beim 159. Jour Fixe der Gewerkschaftslinken im Curiohaus, dessen Themen der G-20-Gipfel Anfang Juli und die folgenden Prozesse waren, zitierte sie Benz und schloss einen eindringlichen Appell an die rund 100 Zuhörer an.

Man müsse über das durchaus berechtigte »Jammern«, über das, was Linken beim Gipfel geschehen sei, hinausgehen. Denn, so Heinecke: »G 20 war ein Frontalangriff auf die Versammlungsfreiheit, auf die Menschenwürde, auf jede organisierte Gegenwehr.« Die Juristin war während des Treffens von Staats- und Regierungschefs Sprecherin des anwaltlichen Notdienstes gewesen. Mit Blick auf die drastischen Einschränkungen von Grundrechten während des Gipfels und auf die Prozesse und Razzien danach sprach das Bundesvorstandsmitglied des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins von einem »Polizeistaatsszenario«. Man bekomme eine Ahnung davon, »woraus Diktatur gemacht ist«. Leider sei ein breiter Protest gegen solche Entwicklungen nicht in Sicht. »Wir müssen uns organisieren, wir müssen mehr werden«, mahnte Heinecke eindringlich.

„aus: junge Welt 2.2.“ weiterlesen

aus: junge Welt 3.2.

Ausstand im Autoland

IG Metall will mit 24-Stunden-Warnstreiks Bossen »auf die Sprünge helfen«. Tagesproduktion in zahlreichen Betrieben lahmgelegt

Von Simon Zeise
RTX4NGNI.jpg

Bei BMW rollte kein Wagen vom Band (Werk in Berlin, 2. Februar)

Die Arbeiter meinen es ernst. Bundesweit beteiligten sich am Freitag mehr als 300.000 Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie an ganztägigen Warnstreiks. Schwerpunkte bildeten 97 Betriebe in der Automobil-, Luft-, Raumfahrt- und Werftindustrie. Zu ersten Arbeitsniederlegungen war es bereits am Donnerstag abend mit Beginn der Nachtschichten gekommen.

Mehrere regionale Unternehmerverbände hatten am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main Klage gegen den Streik eingereicht. Der erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, sagte hierzu, juristisch sei die Tarifrunde nicht zu lösen. Damit werde nur Öl ins Feuer gegossen und eine weitere Eskalation des Konflikts vorangetrieben. Man betrachte die Klagen als Angriff auf die Grundrechte aller Beschäftigten in Deutschland. Das Gericht hat bekanntgegeben, dass es erst in drei Wochen über die Rechtmäßigkeit der Streiks verhandeln werde. Bis dahin kann weitergekämpft werden.

„aus: junge Welt 3.2.“ weiterlesen

aus: taz 30.1.2018

Fabio V. bleibt frei

Das Amtsgericht Altona rechnet im Fall Fabio V. mit einer Jugendstrafe auf Bewährung. Der Haftbefehl gegen ihn ist nun nicht mehr zu rechtfertigen.

KAI VON APPEN, Hamburg-Redakteur

Ein junger Mann mit kurzen hellbraunen Haaren, einem grünen Hemd und einem dunkelgrünen Pullover darüber.

„Schädliche Neigungen“: Der 19-jährige Italiener Fabio V. saß monatelang in U-Haft   |  Foto: Miguel Ferraz

HAMBURG taz | Der Haftbefehl gegen den 19-jährigen Italiener Fabio V. wegen der Ausschreitungen beim G20-Gipfel am Rondenbarg im Juli vergangenen Jahres ist vom Amtsgericht Hamburg Altona aufgehoben worden. Es bestehe kein Anlass mehr zu der Befürchtung, Fabio V. würde sich dem Verfahren entziehen, sodass der Haftgrund „Fluchtgefahr“ entfalle, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen der taz. Zumal der Angeklagte von einem Heimaturlaub über Weihnachten pünktlich zum Prozess nach Hamburg zurückgekehrt sei.

Der Haftbefehl gegen V., der seit dem 7. Juli in Untersuchungshaft saß, war Ende November gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Der Angeklagte aus Norditalien musste 10.000 Euro Kaution hinterlegen, in Hamburg eine Wohnung nehmen und sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden.

Diese Auflagen entfallen nun. Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilte dem NDR-Fernsehmagazin Panorama auf Anfrage mit, dass sie keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Haftbefehls einlegen werde.

Da das Gericht davon ausgehe, dass der 19-Jährige, dem keine konkrete Straftat zur Last gelegt wird, nur eine Jugendstrafe auf Bewährung erwarte, sei der Haftbefehl und die Androhung der weiteren Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig, so Gerichtssprecher Wantzen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte die U-Haft unter anderem mit angeblichen „schädlichen Neigungen“ V.s begründet. Der war nach der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration gegen den G20-Gipfel zusammen mit mehr als 70 anderen festgenommen worden, als er sich um Verletzte gekümmert hatte. Gegen all diese Demonstranten laufen Ermittlungsverfahren. Allein gegen Fabio V. ist bisher Anklage erhoben worden.

KAI WANTZEN, GERICHTSSPRECHER

„Es besteht kein Anlass zur Befürchtung, dass sich Fabio V. dem Verfahren entzieht“

Dem Verfahren kommt eine gewisse Präzedenzfunktion für die juristische Aufarbeitung der G20-Gewalttaten zu – nicht nur, weil Fabio V. der erste G20-Gegner war, der sich im Prozess als politisch Handelnder darstellte. Sondern auch, da nach Meinung des OLG, das sich schon zweimal mit dem Fall befasste, sich jeder des Landfriedensbruchs schuldig macht, der an einer Demonstration teilnimmt, bei der es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kommt – unabhängig davon, ob die Person eigenständig Gewalt ausgeübt hat.

Verurteilung wegen „Mitmarschierens“

Das Hanseatische Oberlandesgericht stützt sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2017, in dem die obersten deutschen Strafrichter „Mitmarschieren“ in einer gewaltbereiten Gruppe als ausreichend für eine Verurteilung werteten. Dadurch leiste der Teilnehmer „psychische Beihilfe“.

Der Schönheitsfehler an der Argumentation: Dem BGH-Urteil liegt ein gezielter Überfall von Fußball-Hooligans auf eine gegnerische Fangruppe zugrunde. Einen solchen Fall grenzten die BGH-Richter ausdrücklich ab von einer „politischen Demonstration“, bei der nicht alle Teilnehmer die von einzelnen begangenen Gewalttaten billigen. Solch eine Demonstration unterliege dem verfassungsrechtlichen Schutz des Versammlungsgesetzes.

Daher versucht die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Fabio V. zu beweisen, dass es sich der spontanen Demo an jenem 7. Juli nicht um eine politische Demonstration gehandelt habe, sondern um eine Gruppe von 200 Personen, die auf Gewalt aus war.

aus: NDR Panorama 28.1.2018

G20: Haftbefehl gegen Fabio V. aufgehoben

von Stefan Buchen
 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/fabio102_v-ardteaserwidescreen.jpg

Der Haftbefehl gegen den im Zusammenhang mit den G20-Ausschreitungen angeklagten Italiener Fabio V. ist aufgehoben worden. Das Amtsgericht Altona traf diesen Beschluss am Mittwoch, wie ein Justizsprecher „Panorama“ auf Anfrage bestätigte.

Seit Ende November war der Vollzug des Haftbefehls gegen den 19-Jährigen gegen harte Auflagen ausgesetzt gewesen. Der Angeklagte aus Norditalien musste 10.000 Euro Kaution hinterlegen, in Hamburg eine Wohnung nehmen und sich dreimal wöchentlich bei der Polizei melden. Diese Auflagen entfallen nun. Die Kaution muss dem Angeklagten zurückgezahlt werden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilte Panorama auf Anfrage mit, dass sie keine Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Haftbefehls einlegen wolle.

Verfahren gegen Fabio V. ist von besonderer Bedeutung

Fabio V. ist vor dem Amtsgericht Altona wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter schwerer Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs angeklagt. Panorama hat mehrfach über den Fall berichtet. Vom 07. Juli bis zum 27. November 2017 saß der junge Mann aus Norditalien in Untersuchungshaft. Die Polizei hatte ihn nach der gewaltsamen Auflösung einer Demonstration gegen den G20-Gipfel zusammen mit mehr als 70 Anderen festgenommen. Gegen all diese Demonstranten laufen Ermittlungsverfahren. Allein Fabio V. wurde bislang angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass sie dem 19-Jährigen keine konkreten Gewalttaten zuordnen kann. Aus dem Protestzug, der insgesamt aus rund 200 Personen bestand, wurden laut Anklage 14 Steine und vier Brennfackeln in Richtung der Polizisten geworfen.

Das Verfahren gegen Fabio V. hat eine gewisse Präzendenzrolle für die juristische Aufarbeitung der G20-Gewalttaten: Nach Meinung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), das sich schon zweimal mit dem Fall befasst hat, ist jeder des Landfriedensbruchs schuldig, der an der besagten Demonstration teilgenommen hat, unabhängig von der Frage, ob er oder sie eigenhändig Gewalt ausgeübt hat. Das OLG beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2017, in dem die obersten deutschen Strafrichter „ostentatives Mitmarschieren“ in einer gewaltbereiten Gruppe als ausreichend für eine Verurteilung werteten. Dadurch leiste der Teilnehmer „psychische Beihilfe“.

BGH urteilte über Hooligans

Allerdings handelte es sich bei dem Fall, der der BGH-Entscheidung zugrunde lag, um den gezielten Überfall von Fußball-Hooligans auf eine gegnerische Fangruppe. Einen solchen Fall grenzten die BGH-Richter ausdrücklich von einer „politischen Demonstration“, bei der nicht alle Teilnehmer die von einzelnen begangenen Gewalttaten billigen. Daher versucht die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Fabio V. zu beweisen, dass es sich bei dem Aufzug an jenem 07. Juli nicht um eine politische Demonstration gehandelt habe, die die gemeinschaftliche Kundgebung von Meinungen zum Zweck hatte, sondern um eine Gruppe, die auf Gewalt aus war.

Quelle: https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/G20-Haftbefehl-gegen-Fabio-V-aufgehoben,gzwanzig360.html

aus: WELT 8.1.2018

Hamburger Senat lehnt Bundesverdienstkreuz für Staranwalt ab

Prozess gegen Ex-Börsenstar Alexander Falk
Staranwalt Gerhard Strate war für die höchste Ehrung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen. Doch der Hamburger Senat hat die Anregung in Sachen Bundesverdienstkreuz abgelehnt. In Justizkreisen ist man durchaus überrascht.
 „Doch Strate legt sich nicht nur mit Bankmanagern, sondern auch mit Politikern an. In einem Interview mit der WELT kritisierte er Ende Juli das Vorgehen der Hamburger Behörden beim G-20-Gipfel aufs Schärfste. Den Rahmenbefehl der Polizei vom 9. Juni bezeichnete er dort als Verstoß gegen die Verfassung, weil er den Schutz der Staatsgäste vor den Schutz aller Bürger gestellt habe… Der Rechtsstaat sei zeitweilig außer Kraft gesetzt gewesen. Das Interview soll in der Senatskanzlei mit großem Missmut aufgenommen worden sein.“

aus: Deutschlandradio 4.1.2018

Sonderausschuss zu den G20-Krawallen

Warum die Aufklärung stockt

Von Axel Schröder      Beitrag hören 

Plünderungen, Brandstiftungen, Angriffe auf die Polizei – wie konnte es zu den Ausschreitungen kommen und welche Fehler haben die Behörden gemacht? Ein Sonderausschuss soll diese Fragen klären – und kämpft mit fehlenden Kompetenzen, geschwärzten Passagen und geheimen Akten.

Kurz vor Weihnachten saßen sie wieder zusammen: die 19 Mitglieder des „Sonderausschusses Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“. Unter der haushohen, goldverzierten Holzdecke im weiten Kaisersaal des Hamburger Rathauses wirken die Abgeordneten fast verloren. Und zufrieden mit der Arbeit des Ausschusses ist – mit Ausnahme der roten und grünen Senatsmitglieder – kaum einer. Dennis Gladiator von der CDU:

„Uns fehlt der klare Aufklärungswillen des Senats. Wir haben das in der Befragung des Bürgermeisters erlebt, der das zu einer ‚Olaf-Scholz-Show‘ gemacht hat, der sich selbst darstellen wollte, ohne auf Fragen einzugehen, ohne wirklich Sachverhaltsaufklärung zu betreiben.“

Aufklären soll der Ausschuss, wie es zu den Krawallen, den massiven Attacken gegen die Polizei, zu den Plünderungen und Brandstiftungen während des G20-Gipfels kommen konnte. Aber auch, welche Fehler der Senat, welche die Polizei gemacht hat. War das Eskalationsprinzip vieler Polizeiaktionen noch verhältnismäßig? Wie erklärt sich, dass die Einsatzleitung über drei Stunden brauchte, um die außer Kontrolle geratenen Krawalle im Schulterblatt zu beenden? Trotz der Lebensgefahren für die Anwohner der Straße. Die Linkenpolitikerin Christiane Schneider:

„Das Problem ist, dass dieser Ausschuss ein eigenartiges Format hat. Wir haben heute wieder sehr lange Vorträge gehört. Wir haben jetzt relativ wenige Gelegenheiten, die Auskunftspersonen direkt hart zu befragen. Das rückt in den Hintergrund. Ich glaube, dass wir schon einiges neu erfahren, dass wir auch aus den Akten Sachen erfahren, die wir nachfragen können. Aber das wir uns sehr, sehr schwertun in diesem Ausschuss, Fragen zu stellen, die die Behörden festnageln.“

„aus: Deutschlandradio 4.1.2018“ weiterlesen

aus: taz vom 3.1.2018

Landfriedensbruch beim G20-Gipfel

Ohne einen Steinwurf

Die Hamburger Justiz verfolgt alle Teilnehmer einer Anti-G20-Demo wegen schweren Landfriedensbruchs – auch wenn sie gewaltfrei blieben.

Christian Rath, Rechtspolitischer Korrespondent

Demonstranten rennen in einer Reihe durch eine GrünanlageIst Rumlaufen schon ein Verbrechen? Foto: reuters

„Wenn der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung ernst nimmt, dürfte die Hamburger Justiz mit ihren bisher recht dünnen Vorwürfen nicht durchkommen.“

FREIBURG taz | Gegen Dutzende von G20-Gegnern wird derzeit wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt – obwohl ihnen keinerlei Gewalttaten nachzuweisen sind. Juristisch ist dies durchaus möglich. Dennoch kann das Vorgehen der Hamburger Justiz nicht überzeugen.Alle Betroffenen wurden am 7. Juli (am ersten Tag des G20-Gipfels) als Teilnehmer einer unangemeldeten Demonstration verhaftet. Ein Zug von 150 bis 200 Linksradikalen verließ frühmorgens das Protestcamp in Altona, vorneweg ein Transparent „Gegenmacht aufbauen – Kapitalismus zerschlagen“. Auf dem Weg in die Innenstadt wurden aus der Demo heraus verschiedene Sachbeschädigungen begangen: Farbschmierereien, die Zerstörung von Gehwegplatten und einer Bushaltestelle.Auf der Straße Rondenbarg versuchte die Polizei die Marschierer aufzuhalten. Da flogen nach Zählung der Polizei 14 Steine und vier Feuerwerkskörper in ihre Richtung. Sofort ging die Polizei zum Gegenangriff über, die Linksradikalen flüchteten, viele verletzten sich dabei. Als Einziger steht bisher der 18-jährige italienische Staatsbürger Fabio V. vor Gericht. Der Prozess begann schon im Oktober. Wegen Fluchtgefahr saß er vier Monate in Untersuchungshaft. Erst am 27. November wurde er auf Kaution freigelassen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigte zweimal, dass gegen Fabio V. „dringender Tatverdacht“ bestehe, vor allem wegen schweren Landfriedensbruchs. Nächster Verhandlungstag ist der 3. Januar.

„aus: taz vom 3.1.2018“ weiterlesen

aus: FREITAG 50/2017 vom 14.12.2017

Staat im Stadtstaat

Hamburg Nicht erst seit G20 werden Polizei und Justiz zu einem Problem für die Demokratie

Staat im Stadtstaat

Dagegen hilft keine Kampfuniorm: Blockflötenspiel kann durchaus eine Form von unangemessener Gewalt sein | Foto: Markus Heine/Nurphoto/dpa

Fünf Monate ist der außerordentliche Hafengeburtstag – pardon, der G20-Gipfel – in Hamburg her. Streng genommen haben sich jedoch zwei Gipfel ereignet: ein medial transportierter, den die meisten Bundesbürger per Internet und Fernsehen verfolgt haben, und ein „lokaler“ Gipfel, den ein Teil der Hamburger sowie Angereiste selbst vor Ort miterlebt haben. Beide Gipfel unterscheiden sich deutlich.

Fake News und Militarisierung

Wer in den Tagen vor den Ausschreitungen vor Ort gewesen war, traute ob dieser Wendung Augen und Ohren nicht. Einerseits eine Vielfalt an nicht gewalttätigen Protesten gegen das, wofür G20 steht, andererseits bei kleinsten Anlässen prügelnde und Reizgas sprühende Polizeieinheiten – all das schien nicht stattgefunden zu haben. Es war wieder das eingetreten, was Medienanalysen schon nach den Gipfelprotesten in London 2009 und Toronto 2010 ergeben hatten: ein Framing des Protestes, das – medial vermittelt – sich fix auf brennende Barrikaden und Autos reduzierte.

Das allein wäre eine unvollständige Analyse. Denn tatsächlich wurde nach dem Gipfel eine Agenda präsentiert, die einen umfassenden Angriff auf den linken Teil des politischen Spektrums zum Ziel hat, in dem die Partei Die Linke auf einmal als „parlamentarischer Arm der Autonomen“ gilt. Dass diese Agenda so unmittelbar nach dem Gipfel auf den Tisch kam, sollte mindestens stutzig machen.

aus: SPIEGEL 15.12.2017

Protestzug beim G20-Gipfel

Mitgegangen, mitgehangen?

Teilnehmer eines Protestzugs beim G20-Gipfel waren Hooligans, keine Demonstranten – so argumentieren Ermittler. Sie werfen den Betroffenen schweren Landfriedensbruch vor. Ist das zulässig?

Von Ansgar Siemens

Vor wenigen Tagen hatte die Hamburger Polizei Großes zu verkünden. Mit fast 600 Beamten habe man bundesweit die Wohnungen von 22 mutmaßlichen G20-Tätern durchsucht. Gegen alle Beschuldigten liege ein dringender Verdacht auf schweren Landfriedensbruch vor, betonte Jan Hieber, Chef der zuständigen Soko „Schwarzer Block“. „Nicht nur ein einfacher Tatverdacht.“
Anzeige

Die Botschaft, die da durchschien, war klar: „Wir haben euch.“ Es war ein Zeichen der Stärke, das ankam. „Der Blick starr, entschlossen, die Miene verzieht sich nicht: Das ist Jan Hieber“, schrieb die „Hamburger Morgenpost“ über den Kriminaldirektor. Ein harter Mann, so durfte der geneigte Leser folgern, der die Leute dingfest macht, die während des G20-Gipfels Hamburg terrorisierten.

Doch womöglich führt die Botschaft in die Irre. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Sache nicht so eindeutig ist, wie die Polizei sie darstellt. Im Kern geht es um die Frage: Was ist eine Demonstration? Die Antwort, die nun Gerichte geben müssen, dürfte einschneidende Folgen haben, für die Protestkultur im Land und für das Bild, das von G20 in Hamburg bleibt.

„aus: SPIEGEL 15.12.2017“ weiterlesen

Schluss mit Repression: G20-GegnerInnen sind nicht kriminell!

Am Mittwoch den 05.12.2017 kam es bundesweit zu mehreren Hausdurchsuchungen gegen Linke, die Polizei sprach selbst von einer „Großrazzia“. Auch Gewerkschaftsjugendliche sind betroffen.

Wir rufen zu Aktionen in verschiedenen Städten auf:

09.12.: 16 Uhr #Göttingen, Platz der Synagoge
09.12.: 14 Uhr #Bonn, Friedensplatz/Ecke Sternstraße

https://www.facebook.com/events/137023603664749

[vergangene]
06.12.: 19 Uhr #Berlin, Kottbusser Tor
05.12.: 18 Uhr #Kiel, Hauptbahnhof
05.12.: 18 Uhr #Stuttgart, Rotebühlplatz
05.12.: 19 Uhr #München, St. Pauls Platz (Theresienwiese)
05.12.: 20 Uhr #Hamburg, Grüner Jäger

„Schluss mit Repression: G20-GegnerInnen sind nicht kriminell!“ weiterlesen